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Mietrecht & Pachtrecht

Mietrecht

Das Mietrecht betrifft die meisten Menschen, egal ob im Hinblick auf Wohnungsverhältnisse oder Gewerbeimmobilienverträge. Durch den Abschluss eines Mietvertrages gehen die Parteien eine dauerhafte Geschäftsbeziehung ein, bei der verschiedene Interessen für längere Zeit aufeinander treffen. Dies führt häufig zu Konflikten.

Das Mietrecht ist verzwickt, stellt es doch erhebliche Anforderungen an das richtige Vorgehen zwischen den Mietvertragsparteien. Das Recht ist ständig im Wandel und wöchentlich sind neue Urteile des Bundesgerichtshofes(BGH) mit geänderter Rechtsprechung zum Thema Mietrecht in der Presse zu verfolgen.  Zur Vermeidung von Konflikten aber auch zur zielsicheren Durchsetzung seiner Ansprüche sollte man seine Rechte und Pflichten kennen. Eine Rechtsberatung durch einen Fachanwalt für Mietrecht ist deshalb sehr häufig sinnvoll.

Das Mietrecht bildet einen Schwerpunkt unserer Kanzlei und wird von dem Fachanwalt für Mietrecht Georg Horstmann betreut. Er berät und vertritt Sie bei allen sich ergebenden Fragen und Problemen in den  Bereichen des Wohnungsmietrechts, der Geschäftsraummiete und der Pacht. Sowohl Mieter als auch Vermieter werden von unserem Fachanwalt vertreten. Nur wer beide Seiten kennt, ist auf die vielfältigen Möglichkeiten vorbereitet.

Wenn Sie Probleme mit Ihrem Vertragspartner lösen möchten oder rechtlichen Rat und Beistand benötigen, sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner. Wir lösen Ihre Probleme mit dem Vertragspartner auf rechtlichem Wege oder unterstützen Sie im Vorfeld des Vertragsabschlusses sowie allen Problemen während des Mietverhältnisses und bei dessen Beendigung. Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der außergerichtlichen Streitbeilegung wie auch in der Durchsetzung Ihrer Rechte vor Gericht.

Rechtsanwalt Georg Horstmann ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Rechtsanwalt Horstmann verfügt über eine langjährige Erfahrung in der gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung der Interessen seiner Mandanten.

Zum Tätigkeitsbereich von Rechtsanwalt Horstmann gehören ferner das gesamte Immobilienrecht, das Maklerrecht sowie das Nachbarrecht.

 

Wir vertreten Sie in folgenden Angelegenheiten:

Verträge

Wir gestalten für Sie individual- und formularvertragliche Verträge und überprüfen sämtliche Verträge und Vertragsklauseln

Mietzinsforderungen

Wir beraten Sie bei der Geltendmachung oder Abwehr von Mietforderungen,

Betriebskostenabrechnungen

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und Kontrolle von Betriebskostenabrechnungen

Mietminderung

Wir vertreten Sie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Gewährleistungsrechten.

Mietkaution

Häufiger Beratungsbedarf besteht auch in Bezug auf die Rückzahlung von geleisteten Mietkautionen.

Speziell Mieterberatung:

Als Mieter ist man darauf angewiesen, dass das gemietete Objekt den vereinbarten und im Vertrag niedergelegten Vorstellungen entspricht. Weist die Mietsache hingegen Mängel auf oder ergeben sich Störungen, dann besteht Handlungsbedarf, bei dem wir Sie gerne unterstützen.

Ebenso unterstützen wir Sie, wenn Sie der Gefahr ausgesetzt sind, Ihr angemietetes Objekt gegen Ihren Willen zu verlieren. Wollen Sie sich hingegen selbst von der angemieteten Sache trennen, helfen wir Ihnen auch hierbei.

Zu unseren Aufgabengebieten gehören unter anderem:

  • Gestaltung und Überprüfung von Mietverträgen
  • Kautionsabrechnung und Rückforderung
  • Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen
  • Durchführung von Mietminderungen bei Mängeln der Mietsache (z.B. Schimmel)
  • Kündigung des Mietvertrages und Vertragsabwicklung
  • Räumungsklage, Wohnungsrückgabe
  • Abwehr einer Mieterhöhung
  • Überprüfung von Betriebskostenabrechnungen

 

Speziell Vermieterberatung

Der Vermieter ist auf regelmäßige Mietzahlungen angewiesen. Ein Mietrückstand ist für den Vermieter schnell eine finanzielle Belastung. Wir setzen Ihre Zahlungsansprüche außergerichtlich und gerichtlich durch und vertreten Sie bei Kündigungen und Räumungsklagen gegenüber säumigen Mietern.

Ebenso unterstützen wir Sie gerne bei der Verwaltung Ihres Mietobjektes/Ihrer Mietobjekte. Wir bieten alle Dienstleistungen aus einer Hand. Orientiert an Ihren individuellen Wünschen können wir einzelne Leistungen übernehmen (Schriftverkehr mit Mietern, Abwicklung des Zahlungsverkehrs, Mietinkasso, Abschluss von Verträgen, Erstellung von Nebenkostenabrechnungen) bis hin zur vollständigen Vertretung bei der Haus- und Mietverwaltung.

 

Wir vertreten Sie als Vermieter unter anderem in folgenden Angelegenheiten:

  • Vertragsgestaltung, Mietvertragsabschlüsse
  • Erstellung von Betriebs- und Heizkostenabrechnungen
  • Durchsetzung von Mieterhöhungen
  • Fristlose oder ordentliche Kündigungen
  • Durchführung von Räumungsklagen und Räumungen, Zwangsvollstreckung
  • konstruktives Verhandeln mit zahlungsschwachen Mietern

 

Speziell Gewerberaummietrecht

Besonders bei der Gewerberaummiete empfiehlt sich eine anwaltliche Beratung bereits im Vorfeld von Vertragsabschlüssen, da zu diesem Zeitpunkt noch vielfältige Möglichkeiten bestehen, die Vertragsverhandlungen im Sinne des Mandanten zu beeinflussen. Durch professionell gestaltete Mietverträge können häufig langwierige und kostenintensive Rechtsstreitigkeiten vermieden werden.

Kommt es dennoch im Laufe eines Mietverhältnisses zu Auseinandersetzungen, sollte umgehend anwaltliche Beratung und Hilfe in Anspruch genommen werden, um größeren Schaden abzuwenden. Insbesondere bei Zahlungsverzug des Mieters ist sofortiges Handeln angezeigt.

 


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