Im Insolvenzrecht vertreten wir Sie sowohl bei Durchführung eines Firmeninsolvenzverfahrens (Regelinsolvenzverfahren) als auch bei Durchführung des privaten Insolvenzverfahren (Verbraucherinsolvenzverfahren).
Wir beraten und begleiten Mandanten bei der eigenen außergerichtlichen Schuldenbereinigung und begleiten sie gegebenenfalls auch im Rahmen eines durchzuführenden Insolvenzverfahrens.
Ziel dieser Bemühungen ist eine Bereinigung der Verbindlichkeiten, regelmäßig mit dem Ziel der Restschuldbefreiung.
Der konkrete Ablauf eines Verbraucherinsolvenzverfahrens lässt sich dem nachfolgenden Link entnehmen:
Merkblatt des AG Potsdam über das Verbraucherinsolvenzverfahren bis zum Erföffnungsbeschluss.