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Rechtsgebiete

STRAFVERTEIDIGUNG

Strafrecht

Im Strafverfahren steht der Beschuldigte den ermittelnden Behörden, wie Polizei und Staatsanwaltschaft, oftmals ohnmächtig gegenüber.

Führen die Ermittlungen zu einem Haftbefehl, zu einer Durchsuchung der Privat- und/oder Büroräume oder zu einer Beschlagnahme von Dokumenten und Unterlagen, wie z.B. des Führerscheins, befindet sich der Beschuldigte häufig in einer Notsituation.

Die Anwaltssozietät Hottelmann & Horstmann ist neben den anderen Rechtsgebieten mit Rechtsanwalt Hottelmann für das Gebiet Strafrecht und Strafverteidigung beratend und forensisch für sämtliche Teilbereiche des Strafrechts (BtMG, AufenthG, StGB, OWiG etc.) im Ermittlungsverfahren, dem Hauptverfahren und ggf. Berufung und/oder Revision tätig.

Ferner vertreten wir verurteilte Straftäter bei Rechtsfragen und Problemen im Strafvollzug und der Strafvollstreckung.

Die rechtliche Vertretung und Verteidigung bezieht sich u.a. auf folgende Bereiche:

Daneben vertreten wir auch Opfer (Geschädigte) einer Straftat (z.B. sexueller Nötigung) im Rahmen des Opferschutzes als Nebenkläger im Strafverfahren und/oder als Zeugenbeistand.