FAMILIENRECHT
Unsere Kanzlei richtet ihren Fokus in erster Linie auf die Ehescheidung. Hier schreibt der Gesetzgeber nicht ohne Grund das Hinzuziehen von mindestens einem Rechtsanwalt vor Gericht vor. Schließlich können die Auswirkungen einer Scheidung für die beteiligten Parteien ganz erheblich sein.
- Scheidung
- Trennung
- Kindesunterhalt
- Ehegattenunterhalt
- Zugewinnausgleich
- Vermögensausgleich
- Versorgungsausgleich
- Aufteilung von Immobilien oder Klärung der Rechtsverhältnisse über die Ehewohnung
- Sorgerecht
- Umgangsrecht
- Lebenspartnerschaft (Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaften)
- unterhaltsrechtliche und vermögensrechtliche Bewertung der Tätigkeit eines Ehegatten
- Vaterschaftsanfechtung
Düsseldorfer Tabelle