Wir befassen uns mit allen Fragen des privaten Baurechts einschließlich des Bauträgerrechts, der VOB sowie des Architektenrechts.
Im privaten Baurecht sind überwiegend die rechtlichen Beziehungen zwischen Bauherren und Unternehmern geregelt. Grundlage ist der zwischen ihnen geschlossene Bauvertrag, vornehmlich über Bauleistungen. Im privaten Baurecht sind auch die klassischen Werkverträge zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geregelt (Bauvertrag zur Erstellung eines Hauses, Durchführung von Malerarbeiten etc.).
Ferner betrifft das private Baurecht die Beziehungen zwischen Bauherren und Architekten.
Einen großen Anteil der anwaltlichen Tätigkeit nimmt die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen für Mängel am Bauwerk und sonstigen Werkleistungen in Anspruch.
Unsere Tätigkeit erstreckt sich von der außergerichtlichen Beratung über das Führen von selbstständigen Beweisverfahren und Bauprozessen bis hin zur Sicherung und Zwangsvollstreckung Ihrer Forderung.
Ein besonderes Augenmerk liegt hierbei auf der außergerichtlichen Streitbeilegung, denn Bauprozesse sind für die Beteiligten in aller Regel teuer und zeitintensiv.