Wir bieten Ihnen kompetente Beratung sowie konsequente Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Arzthaftungsrecht an.
Unsere Auftraggeber sind ausnahmslos Patienten.
Ein ärztlicher Behandlungsfehler liegt vor, wenn der Standard guter ärztlicher Behandlung unterschritten wird und/oder der behandelnde Arzt seine Aufklärungs- und Dokumentationspflichten verletzt.
Der Patient hat einen rechtlich verbürgten Anspruch auf eine fehlerfreie ärztliche Behandlung.
Wird der behandelnde Arzt diesem Anspruch nicht gerecht und kommt es infolge dessen zu vorübergehenden oder zu dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigungen, kann der Patient Schadenersatz und/oder Schmerzensgeld verlangen.